Mehr Geld, aber mehr Funktionalität bereit zu stellen.
Die Finanzierungsvereinbarung für SPZ um MZEB wurden wieder angepasst.
Achtung in den Pauschalen sind nun auch die Teilnahme für folgende Dienste inkludiert:
· Online-Rollout der Telematikinfrastruktur
· Fachanwendungen Notfalldatenmanagement
· elektronischer Medikationsplan
· Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE) als
sicheres Übermittlungsverfahren
Diese Informationen haben wir für Sie unter folgendem Link zusammengestellt: TI-Finanzierung - Erstattung der Kosten für Ermächtigte geregelt
Auszug: „04.04.2019 – Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erhalten in ausgewählten Fällen noch bis Ende 2020 die Anschluss- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur über die Kassenärztlichen Vereinigungen erstatten. Seit Jahresbeginn war die Finanzierung unklar.
Die KBV hat sich jetzt mit den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine Übergangslösung verständigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bis zum 31. Dezember 2020 die Auszahlung der Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) für ermächtige Ärzte und Einrichtungen übernehmen. Danach übernimmt die DKG diese Aufgabe.
Die Übergangslösung gilt ausschließlich für Ermächtigte, die mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits an die TI angeschlossen sind sowie für die, die noch im alten Jahr die TI-Technik bestellt haben und demnächst installiert bekommen."
Quelle: crosssoft.de/ti-finanzierung-erstattung-der-kosten-fuer-ermaechtigte-geregelt/
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