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das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Weg frei gemacht für das dritte Digitalgesetz aus dem Hause Spahn: das dritte Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz. Die Telematikinfrastruktur (TI) soll mit neuen Smart-Konnektoren dafür anwendungsfreundlicher gestaltet werden.
Was bedeutet das für Sie? Was müssen Sie wann installieren?
Klicken Sie hier, um die Terminübersicht herunterzuladen:
 
Terminübersicht:
https://updates.crosshealth.services/uebersicht_digitalisierungMW.pdf
 
P.S. Da Sie auch mit Zahnärzten als Einweisern kommunizieren müssen und das über KV.doc nicht können, lassen wir als CROSSSOFT zur Zeit einen KIM-DIENST zu.
 
Zum 1.1. hat die KBV die Sicherheitsrichtlinie veröffentlich, zum 1.4. folgt die KZV. Was bedeutet das für Sie? Was für Kosten entstehen?
 
Schnee und Corona

Aufgrund der Ausgangssperren werden wir das Anwendertreffen als Zoom-Meeting abhalten. Bitte melden Sie sich an, da wir wissen müssen, für wie viele Teilnehmer wir die Zoom-Lizenzen einrichten.
 
Wir nehmen zu allen oben genannten Punkten Stellung und zeigen Ihnen, wie die Änderungen in der Software gestaltet werden.

Anmeldung

Die Teilnahme ist für Anwender mit aktuellen Softwarepflegevertrag kostenfrei. Zielgruppe: Dieses Online-Anwendertreffen dient der strategischen Unterstützung Ihrer Investitionsentscheidung für die Telematikinfrastruktur  (TI). Wir möchten Ihnen die aktuelle Roadmap und die Produktweiterentwicklung präsentieren, insbesondere die von Ihnen geforderten Modulerweiterungen durch die neue Gesetzeslage. Wir freuen uns auf den Austausch von Ideen und Vorstellungen.

PRO X MKG Anwendertreffen 2021

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung dieses Antwortfax:

Antwortfax (PDF)

...und was sonst noch passiert ist

Anästhesisten dürfen bei Operationen nur dann eine höhere Vergütung geltend machen, wenn auch der MKG-Chirurg vertragsärztlich abrechnet.
„Die Abrechnung von Anästhesien als extrabudgetär vergütete Leistung nach Abschnitt 31.5.3 EBM setzt voraus, dass auch der Operateur seine Leistungen als ambulante Operationen nach diesem Kapitel abrechnet.“ Wenn
der Operateur gegenüber der KZV abrechne, könne der „mitwirkende Anästhesist seine Leistungen allein nach den im Kapitel 5 enthaltenen GOP abrechnen“. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Präambel des EBM-Abschnitts. Bundessozialgericht Az.: B 6 KA 28/19 R
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Newsletter Team


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Regina Gerlach

Hotline: 0431 / 38 21 77 21

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