...und was sonst noch passiert ist
Anästhesisten dürfen bei Operationen nur dann eine höhere Vergütung geltend machen, wenn auch der MKG-Chirurg vertragsärztlich abrechnet. „Die Abrechnung von Anästhesien als extrabudgetär vergütete Leistung nach Abschnitt 31.5.3 EBM setzt voraus, dass auch der Operateur seine Leistungen als ambulante Operationen nach diesem Kapitel abrechnet.“ Wenn der Operateur gegenüber der KZV abrechne, könne der „mitwirkende Anästhesist seine Leistungen allein nach den im Kapitel 5 enthaltenen GOP abrechnen“. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Präambel des EBM-Abschnitts. Bundessozialgericht Az.: B 6 KA 28/19 R Mit freundlichen Grüßen Ihr Newsletter Team
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