Achtung, das Update nach der Abrechnung aufspielen.
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die Selbstverwaltung hat uns aufgefordert, Sie darauf hinzuweisen, dass alle Arzt- und Zahnarztpraxen im Konnektor einen Freischalt-Code für OPV4 erfassen müssen.
Wird das Update auf OPV4 kontrolliert?
Ja, KBV, KZBV lassen sich die Konnektor-OPV-Version und die VSDM Kennzeichen mit der Abrechnung übertragen.
Was passiert wenn OPV4 nicht installiert wird?
Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die OPV4 Version zu unterstützen. Sofern eine Praxis dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die Voraussetzung geschaffen hat . Vgl. https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakten.1256.de.html
Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig digital gespeichert und aktualisiert.
Wie geht die Selbstverwaltung damit um, dass das Update für OPV4 durch die Konnektor-Hersteller erst in Q3 bereitgestellt werden kann?
Umgang mit der ePA-Sanktionierung nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V
Die Selbstverwaltung hat dem Gesetzgeber und der gematik gegenüber immer wieder angemahnt: Die dazu nötigen Komponenten stehen größtenteils nicht rechtzeitig zur Verfügung, sodass die überwältigende Mehrheit der Praxen objektiv nicht zur Einhaltung der Frist imstande sein wird. Frühestens im Laufe des dritten Quartals 2021 ist mit einem Angebot seitens der Hersteller aller Konnektoren zu rechnen.
Zwischenzeitlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem 124. Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Sanktionen ausgesetzt werden könnten "wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann". Die KZBV geht daher bis auf Weiteres davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, seitens des Gesetzgebers geduldet wird, solange die notwendigen Updates zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt. Eine dahingehende formelle Stellungnahme des BMG ist u. A. in Anbetracht der Nähe der Frist indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu erwarten. Vgl. <https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakten.1256.de.html>
FAQ - die meistgestellten Fragen
· Wie bestellen Sie das OPV4-Update für den Konnektor?
Ja, da steht Hardware mit drauf - Nein, die muss nicht bestellt werden. Nein, die Telekom akzeptiert keine anderen Bestellscheine.
Bitte PDF ausfüllen und an CROSSSOFT faxen: Bitte Seite 1 Punkt 3 Kundendaten vollständig ausfüllen, und Seite 2 Punkt 8 Fachmodul1mal bestellen. Bitte Seite 4 Punkt 17 unterschreiben. FAX - CROSSSOFT Zentrale: +49 (0)431 - 38 21 77 - 48
Reicht das? - Nein - Sie müssen auch K2 auf die Version OPV4 updaten.
· Wie bestellen Sie das OPV4-Update für K2?
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Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Über den neuen Fachdienst können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System per standardisierter E-Mail austauschen.
Jede E-Mail wird dabei heute automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet. Sensible Daten können somit nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden.