TI-Nachrichten (Online ansehen)

Achtung, Sie erhalten nächste Woche zwei Updates –  1) die Corona Impf-Verordnung und 2) die PAR-Erweiterung – wenn Sie diese nicht benötigen, müssen Sie diese auch nicht einspielen.

{name}

täglich erreichen uns Fragen zur Telematikinfrastruktur, deren Beantwortung durch die Selbstverwaltung erfolgen sollte.

Abrechnung ohne Konnektor-Nummer

Die Abrechnungsdatei lässt sich ohne Konnektor-Nummer nicht mehr erzeugen.

Sollten Sie keinen Konnektor nutzen wollen, klären Sie bitte mit Ihrer Selbstverwaltung, ob die Abrechnung auf Papier ausgedruckt und eingereicht werden muss.

KCH - Abrechnung:
Auf Fallebene wurde ein neuer Feststellungscode aufgenommen, dieser führt zu der Fehlermeldung:
"785 Kein DTA möglich!: Fehler Konnektorversion in Zeile 8 Zahnarzt-/Praxis- Id.-Datei".

FAQ

Für die häufigsten Fragen, auf die wir antworten können, haben wir Ihnen die Antworten auf einer Informationsseite bereitgestellt:
https://www.crosssoft.de/ti-faq/

Zum Spitzenreiter

Wie schalte ich den Heilberufe-Ausweis frei?

Hier die Lösung:
Um die beiden PINs Ihres elektronischen Heilberufe-Ausweises zu ändern benötigen Sie die aktuelle Version (3.0.6) von K2-Viewpoint. Diese erkennen Sie am einfachsten daran, dass beim Einloggen, außer dem Benutzernamen und Passwort, auch ein Mandant abgefragt wird.

Abbildung: K2-Viepoint - während die OPV2 Version ein blaues ICON Hatte ist die OPV3 Version grün

Der elektronische Heilberufe-Ausweis (HBA oder auch eHBA) besitzt zwei PINs. Erstens die QES- oder Signatur-PIN und zweitens die CH- oder Karten-PIN. Dazu gibt es noch jeweils eine PUK-Nummer. Die Transport-PIN (5-stellig) kann nicht benutzt werden und muss auf eine selbst festgelegte PIN (6 bis 8-stellig) geändert werden. Die PUKs sollten gut aufbewahrt werden. Sie dienen der Entsperrung nach mehrfacher Falscheingabe.

So gehen Sie vor:

1. Stecken Sie den HBA in einen beliebigen Slot Ihres Kartenlesers
2. Öffnen Sie die Benutzeroberfläche von K2 über das Miniatursymbol neben der Windows-Uhr und melden Sie sich an
3. Unter 'Praxiskarten' finden Sie nun neben Ihrem Praxisausweis (SMC-B) auch den HBA
4. Beachten Sie das Auswahlfeld QES/CH
5. Legen Sie die neue PIN (6 bis 8-stellig) fest
6. Klicken Sie auf PIN ändern
7. Geben Sie zügig am Kartenterminal ein:
[Transport-PIN] OK [neu-PIN] OK [neu-PIN] OK
8. Beachten Sie die Meldung am Bildschirm. Falls das nicht funktioniert hat, können Sie das wiederholen.
9. Führen Sie die PIN-Änderung durch.

WICHTIG: Die nächste TOKEN Lösung ist das eRezept zum 1.1.2022
(6 Monate verschoben)

WICHTIGER: Der erste KIM Fachdienst mit Nutzungs-Zwang zum 1.10.2021 erfordert ein KIM-Clientmodul (Einmal-Förderung in den Mantelverträgen; Sie erhalten bis zu 150,00 €)

Bitte bestellen Sie kurzfristig die KIM Adresse für das KIM-Clientmodul für den ersten KIM Fachdienst Muster1: eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Nur wer eine KIM Adresse hat, kann das KIM-Clientmodul bestellen.

KIM Adresse Bestellen

Bleiben Sie gesund!
Ihr Newsletter Team

CROSSSOFT. GmbH
Knooper Weg 126/128
24105 Kiel

Telefon: +49 431 38 21 770
Fax: +49 431 38 21 77 48
E-Mail: info@crosssoft.de

Weitere Absenderangaben im Impressum

© Copyright 2021 CROSSSOFT. GmbH Alle Rechte vorbehalten.

Abonnement verändern | Im Browser öffnen