KBV / KZBV-Update 23.13.1.3 (Online ansehen)

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Updateinhalte

Mit diesem Newsletter erhalten Sie nur die CROSSHEALTH Update-Modernisierungs-Version 23.13.1.3 Wir haben seit dem Quartalsupdate bereits 190 Komponenten ausgetauscht und erneuert. 

Ernsthaftigkeit des Bedrohungs-Potentials

Nachdem medatiXX und CGM ausspioniert und die Systeme lahmgelegt wurden (Lösegeldzahlungen), sollte jede Praxis überlegen, wie sie dieses bestmöglichst verhindert. 

Die Leitlinie, die mindestens umgesetzt werden muss, um nicht eine Schuld (Fahrlässigkeit) und damit ein Bußgeldverfahren (vier Prozent des Jahresumsatzes ) auf sich zu ziehen, ist die IT Sicherheitsrichtlinie gemäß § 75b SGB V von KZV /KBV. Vgl. https://www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie

Wir müssen in den 50 Millionen Codezeilen in CROSSHEALTH bis Juli 700 Module, die noch aus der Windows 95 Zeit stammen, abgelöst haben.

Die modernen, sicheren Komponenten nutzen eine moderne Technologie, die viel mehr Hardwarekapazitäten und vor allem Kommunikation der Rechner und Prozesse untereinander erfordert.
Natürlich wird damit erst einmal alles geprüft und damit langsamer.

Wenn alle Kunden umgestellt sind, planen wir im dritten und vierten Quartal die Umstellung der Datenbankschnittstelle. Hier kann Geschwindigkeit gewonnen werden, gleichzeitig wird aber dann auch wieder moderne Hardware notwendig sein.

Leider ist der Einsatz von modernen Sicherheitstechnologien gefordert und alternativlos. Genauso alternativlos wie Sie gefordert sind, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der Ihre leitliniengerechte Umsetzung der Telematik kontrolliert.

Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif wie die KZBV schreibt und natürlich kann man an einem Server arbeiten und ja, man kann Server rebooten. Und nein, ein Server darf nicht ohne VPN am Internet hängen oder öffentlich erreichbar sein (Dies gilt insbesondere für Windows-Updates.). Hier ist ein  WSUS-Server erforderlich. Vgl. https://docs.microsoft.com/de-de/windows-server/administration/windows-server-update-services/get-started/windows-server-update-services-wsus

Nein, CROSSSOFT supportet keine Microsoft-Server, das ist Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Wir haben für die Unikliniken, denen das zu aufwendig und teuer ist, eine BSD basierte Distribution erstellt. CROSSOS läuft auf bereitgestellten VMs oder auf den CROSSSOFT Mini-Netzwerkservern CROSSBUSTERn.

Accounts werden gesperrt und nicht gelöscht, wenn ein Mitarbeiter die Praxis verlässt, um die Daten-Integrität sicherzustellen. Der Leitfaden Datenschutz der KZBV (6-21) zitiert die richtigen Gesetze, enthält aber veraltete, unzutreffende Beispiele. Bitte befragen Sie diesbezüglich Ihren Sicherheitsbeauftragten und dokumentieren Sie Ihre Vorkehrungen im Qualitätsicherungs-Handbuch.

WORKSHOPS zu Änderungen – WAS wird als nächstes geändert!

Wir haben anstatt einer Hotline, die für Programm-Weiterentwicklungen das falsche Austauschmedium ist, Mittwochs-Workshops geplant und bitten, Sie hier aktiv mitzuwirken:

https://www.crosssoft.de/mittwoch-workshops

Wer an allen acht Terminen mit mindesten zwei Personen teilnimmt, bezahlt nur 188 € zzgl MwSt. für die gesamte Workshop-Serie.

eAU

Nach Gesprächen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Sachsen ist festzuhalten, dass Kunden von CROSSSOFT für nicht versandte eAUs ab dem 1.10.2021 einen Regress bekommen müssten, wenn Sie die Software für die eAU nicht bei CROSSSOFT gekauft hätten.

Als Nachweis gegenüber den KZVen gilt die bezahlte Rechnung. Dieses gilt für alle KZBV-Bereiche.

Da die eAU und das eRezept wieder im Teststadium zurück sind, die Spezifikationen nicht zu einer korrekten Abwicklung geführt haben und der Deutsche Bundestag und das BMG darum eine Aussetzung, ein TI-Moratorium und neue Spezifikationen und neue Tests fordern, kann keine Gewährleistung für die Nutzung des eAU Moduls gegeben werden.

Schäden und Kosten durch Mehraufwand und Nutzung der eAU Software Stand 1.10.2021 können nicht geltend gemacht werden. CROSSSOFT hat die Software konform KZBV, KBV und gematik zertifiziert.

Auch die geänderten Spezifikationen zum 1.4.2022 werden durch CROSSSOFT konform KZBV, KBV und gematik zertifiziert.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung empfiehlt, Beschwerden gegen die Abläufe und Verfahren schriftlich an den

Vorstand der jeweiligen KZVen zu richten.

Dann erhalten Sie gemäß den Aussagen der KZBV diese wie folgt auch bestätigt.

Vgl. kzbv.de/allgemeine-informationen.1256.de.html

 

Quelle KZBV:

Umgang mit der ePA-Sanktionierung nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V

Bis zum 30. Juni 2021 müssen die Zahnarztpraxen, so will es der Gesetzgeber, ihrer jeweils zuständigen KZV nachweisen, die elektronische Patientenakte (PTV4 Update) im Wirkbetrieb vorzuhalten; andernfalls soll ihr Honorar so lange um 1 Prozent gekürzt werden, bis ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.

Die dazu nötigen Komponenten (eAU und eRezept) stehen größtenteils nicht zur Verfügung, sodass die überwältigende Mehrheit der Praxen objektiv nicht zur Einhaltung der Frist imstande sein wird.

… wenn die erforderlichen Komponenten vor dem 1. Juli 2021 verbindlich bestellt wurden, soll kein Regress erfolgen.

REGRESS-Abwehr (Ihre Aufgabe: Sicherstellung der Punkte 1-4)

Bitte sprechen Sie zur Dokumentation bzgl. Ihrer Regress-Befürchtung die KZVB an, was abweichend wann von Ihnen gefordert wird. Lt KZBV sind das:

  1. CROSSHEALTH ist PTV4 zertifiziert: VGl. PSKz 308.22
    Ihr Konnektor muss PTV4 update-Daten beim Lesen von Karten an CROSSHEALTH übertragen (vgl Update-Rundschreiben: Im Schein steht unter Versicherungsnachweis der Konnektor-Typ, der größer als 4 sein muss). 

  2. CROSSHEALTH muss den gesamten Versicherungsnachweis (Tabelle) mit der Abrechnung zur Beweissicherung an die KZV übertragen. Unter Abrechnung finden Sie die Historie.

  3. Ihr HBA muss freigeschaltet sein.
    Wichtig – die KVen benennen die vier ProduktTypVersionen (PTV) gerne nach den in den Gesetzten eingefügten Begriffen…
    • Online-Produktivbetrieb 4 (OPV4) ePA I (Stand: 7/2021)
    • Online-Produktivbetrieb 3 (OPV3) eBMP (Stand: 12/2020)
    • Online-Produktivbetrieb 2 (OPV2) QES Austausch der Telekom-Konnektoren in Q3-Q4 (1.7.2020)
    • TI-Smartkonnektor (10.2019)
    • Secure Internet Service (28.09.2018)
    • Online-Produktivbetrieb 1 (OPV1) TI-Rollout VSDM (Stand: 22.12.2017)

  4. Zum 01.04.2022 ändert sich die offizielle gematik Spezifikation „Jugend forscht“ zur eAU für den Testbetrieb in Q2. Wir sind dabei, diese Anforderungen nun zu programmieren. Wir müssen diese zertifizieren und Sie müssen per Auftragsbestätigung nachweisen, wann Sie diese bestellt haben.
Ob die Auslieferung stattfindet ist schon wieder fraglich. – da:  04.03.2022 - die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt. https://www.kbv.de/html/1150_57247.php

TI-MORATORIUM gefordert

Zur TI soll es nun ein Moratorium zur weiteren Umsetzung geben. Das Tal der Tränen mit Aufwand in der Prozessstruktur wird ohne das Ergebnis des Moratoriums in BMG und gematik leider 2022 anhalten. Die Kammern verklagen nun die gematik, da Sie den Aufwand der Herausgabe von weiteren Zertifikaten nicht tragen wollen. Es soll eine Bundesbehörde geben, die den Betrieb der Telematik in Zukunft sicherstellt. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben nun eingeräumt, dass eine Lebenslange Zahnarztnummer und eine Betriebsstätten-Nummer erforderlich sind, um die Telematik Infrastruktur einzuführen und weiteres Chaos zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

TELEMATIK - KIM - eRezept

Voraussetzung für die Installation der digitalen Muster ist die Registrierung von eHBA und SMC-B im Verzeichnisdienst über die Telematik-ID.

Die Telematik-IDs sind essentiell für die Einrichtung Ihrer KIM-Adresse. In Ihrem Interesse bitten wir Sie, diese so schnell wie möglich zu übermitteln.

SMC-B – Jede Praxis hat eine individuelle SMC-B.
HBA – Jeder Healthcare-Professional (z.B Arzt, Zahnarzt) hat einen individuellen Heilberufeausweis.

Entsprechend muss für jeden Arzt, Zahnarzt (BAG oder ÜBAG oder MVZ) oder Angestellten ein HealthCare-Professionell Konto angelegt werden.

Dies gilt auch für Healthcare-Professionals, die in Vertretung in einer Praxis tätig sind. Um den Heilberufeausweis dem Konto zuzuordnen, ist es erforderlich, die Kontonummer (Telematik-ID) des HBAs in das Konto in CROSSHEALTH einzutragen. Im Konto wird dann die hinterlegte KIM E-Mail-Adresse erfasst.

MUSTER:
Ihre Telematik-ID könnte wie folgt lauten: 1-10000100001111 (eHBA)

Telematik-ID übermitteln

Aufgrund der Komplexität haben wir für Sie diese Kurzanleitung erstellt, welche es Ihnen ermöglichen soll, anhand einzelner Schritte den Prozess der KIM-Einrichtung selbstständig durchzuführen.

Bitte klicken Sie auf die folgende Vorschau der Infografik oder den Button, um sie größer im Web zu sehen oder als PDF herunterzuladen. 

 

WICHTIG: zum 1.4.2022 ändert sich die KIM-PTV4 Software vollständig gemäß Spezifikation. Wenn Sie nicht am Jugend-forscht-Programm teilnehmen wollen, dann führen Sie Schritt 5 erst nach dem 1.4.2022 aus.

Infografik Download

AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich

Zur Sicherstellung der Versorgung hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022.
Vgl.: KBV - AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich

Bleiben Sie gesund!
Ihr Newsletter Team

FAQ - die aktuell meistgestellten Fragen zur TI
Auch auf der Homepagehttps://www.crosssoft.de/ti-faq/

PRO X DENT I MKG I ZMK Update 23.13.1.3

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Ansprechpartnerinnen zu diesem Update:

Regine Kronester  |  Nadine Jochheim


Bei Fragen zum Update stehen Ihnen unsere Fachbereichs-Hotlines von Montag bis Freitag 
(außer an gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und  Donnerstag von 13:00-17:00 Uhr zur Verfügung. 


Hotline: 0431 38 21 77 40

E-Mail: dent-hotline@crosssoft.de

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