TELEMATIKINFRASTRUKTUR – BMG erstellt neue Roadmap zur TI
Die Telematik Infrastruktur (TI) soll nun Zug um Zug von der Produkt Typ Version -PTV4, auf -PTV5 (die digitale Mehrwertanwendung), die Mehrwerte für Versicherte schaffen sollen, migriert werden.
Welche werden wir noch von Prof. Lauterbach erfahren:
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dafür den Startschuss der Entwicklung der elektronischen Patientenakte mit Opt-Out-Lösung (Opt-out-ePA) gegeben (BMG-Digitalisierungschefin Dr. Susanne Ozegowski). Über das Gesetzgebungsverfahren sollen für 74.000.000 Versicherte die elektronischen Gesundheitsakten ausgerollt werden, wenn der Versicherte dies nicht explizit ablehnt.
Diese etappenweise Bereitstellung kann der Versicherte (M,F,R) nutzen, in dem er seine eGK an sein Smartphone mit NFC ( https://www.crosssoft.de/elektronische-gesundheitskarte/) hält. Also ganz einfach, wie an der Tankstelle oder im Supermarkt wo die Kreditkarte auch nur gegen das Gerät gehalten wird.
Das BMG gab zugleich bekannt, wie es mit dem eRezept weitergeht und dass zumindest einzelne medizinische Informationsobjekte (MIOs) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eventuell nicht weiterverfolgt werden.
Welche werden wir noch erfahren.
Wir wissen also stand heute nicht, wann das neue U-Heft ausgerollt wird, das Herr Spahn hat entwickeln lassen.
Das eRezept verbraucht sehr viele IT-Ressourcen. Es möchte immer wissen, welche Daten wo verfügbar sind. Da die Verpflichtung für den Einsatz auf Herbst 2023 verschoben wurde,
haben wir nun einen Modulschalter in die CROSSSOFT SOFTWARE eingebaut. Damit kommen wir Ihrem Wunsch nach, die Funktion eRezept wieder „auszuschalten“ und damit die Software schneller zu machen.
Auf Grund vielfacher Nachfrage sei erwähnt, das CROSSHEALTH nicht langsamer war. CROSSHEALTH musste sich die Hardware mit mehreren anderen Diensten für das eRezept teilen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass zusätzliche Netzdienste – wie das eRezept, ohne Hardware-Aufrüstung nicht umsetzbar sind. Ansonsten sind massive Geschwindigkeitseinschränkungen hinzunehmen.
Die Aufrüstung ist in Ihrem Rechenzentrum notwendig. Dies erfordert insbesondere auch eine Freigabe von Rechten zwischen dem Client des Anwenders und dem Server, den Ihre IT-Abteilung verwaltet. Eine Umsetzung ist nicht durch das Update von Crosssoft alleine möglich.
Zusätzlich zur Anschub-Finanzierungsvereinbarung für die Anschaffung von Telematik-Diensten, hat die DKG e.V. nun die Option ausgehandelt, um die IT-Kostensteigerungen gegenzufinanzieren.
Die SPZ können somit in individuellen Vertragsverhandlungen Mehrkosten als Zuschlag zum SPZ-Entgelt verhandeln.
Vgl.: KRANKENHAUSPFLEGEENTLASTUNGSGESETZ
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/khpfleg.html |