3. Änderung der AMBO-Version
Der GKV-Spitzenverband hat die Datensatzbeschreibung AMBO „aufgeräumt“. Nun ist das 16te Schlüsselverzeichnis für Abrechnungen ab Q2 2023 in Kraft. Link
Damit wird das Beispiel für den Aufnahmesatz aktualisiert, um die veränderten Datenstrukturen abzubilden. VSDM benötig den Stand 2023, ICD-Version benötig den Stand 2023 und die AMBO-Version wechselt von Version 15 auf Version 16.
Für die Zuordnung von Leistungen zu der Vertragsnummer nach §293a Abs. 1 SGB V wird ein weiteres Datenfeld „Vertragsnummer“ eingeführt. Da die SPZ-Abrechnung nicht unter den §293a Abs. 1 SGB V fällt ist hier keine Anpassung erforderlich.
Anlage 2 Schlüsselverzeichnis Schlüssel 9: Verarbeitungskennzeichen
10 Normalfall 11 Ambulante Abrechnung nach § 115b SGBV 12 Ambulante Abrechnung nach § 116b SGBV 13 spezialfachärztliche Leistungen nach § 116b SGB V 14 Leistungen nach § 119c SGB V 16 Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V 17 Leistungen nach § 117 Abs. 1 SGB V 18 Leistungen nach § 118 SGB V 19 Leistungen nach § 119 SGB V
Wer ist davon betroffen?
Da es keine automatische Umsetzung dieser AMBO-Version bei den Softwareherstellern der Krankenkassen gibt, können wir nicht per update die Daten in allen SPZ-Managern ändern. Sie müssten zuerst mit dem Landeskassenverband vereinbaren, dass Sie die AMBO-Version umstellen.
SOFORTABHILFE
Sollte im Rahmen der com4cure Dateiübertragung die technische Fehler-Meldung erscheinen, dass die Dateien die falsche AMBO-Version haben, können Sie diese einfach editieren und noch einmal versenden – Vgl. beiliegende Anleitung:
DOWNLOAD PDF
Sollten Sie dauerhaft die Daten ändern wollen:
- können wir Ihnen für Ihren PRO X | SPZ-Manager ein Update zur Verfügung stellen. Bitte senden Sie eine E-Mail an SPZ@crosssoft.de
- für die grafische Anwendung PRO X SPZ/ CROSSHEALTH spielen Sie bitte das update, dass wir Ihnen diese Woche bereitstellen, ein. Sie können dann die AMBO-Abrechnungskennung unter Voreinstellungen auswählen. |