TI - Update 24.40.1.3 (Online ansehen)

So beantrage ich die TI-Pauschale:

Da die neue TI-Pauschale rückwirkend zum 1.7.23 eingeführt wurde haben wir diverse Rückmeldungen erhalten, dass die regional KZVen und KVen diese Informationen auch in "ehrenwörtlichen" Erklärungen oder "Eigenerklärungen" im Portal abfragen.

 

Die 34 Körperschaften nutzen dabei unterschiedlichste Marketing-Texte. Es geht aber immer um die in der Abbildung der KBV-Abrechnung sichtbaren 10 Punkte.

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Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung aller gesetzlich geforderten Anwendungen in der Praxis vorliegen. Solche Anwendungen sind beispielsweise das Notfalldatenmanagement, die elektronische Patientenakte und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung etc. Sie müssen also bei allen Anwendungen (siehe oben auf dem Bild) ein "JA" ankreuzen können (außer eArztbrief,da dies erst ab 2024 erhältlich ist). Wie bereits im Update erläutert, gilt dies für alle Komponenten und nicht nur für unsere Software.

Im Einzelnen bedeutet dies: Sie müssen den Konnektor auf PTV5 updaten und die Fachmodule für ePA2 kaufen. Zudem müssen Sie das Modul Medikation mit dem elektronischen Medikationsplan über uns bei der ABDATA abonniert haben, dann erhalten Sie 14-tägig das Update dazu.

Sie müssen das K2 Modul für NFDM aus PTV4 upgedatet haben und die eAU versenden Sie ebenso über KIM. Dazu benötigen Sie einen Kartenterminal,einen Heilberufsausweis (HBA), SMC-B (Praxisausweis/Einrichtungskarte).

Diese Komponenten können Sie über unsere Webseite bestellen. Bei Fragen steht Ihnen Frau Thomsen-Losse zur Verfügung:

https://www.crosssoft.de/digitale-muster-fachverfahren-gemaess-ti-pauschale-7-2023/

Telefon: 0431 38 21 77 11

E-Mail: b.thomsen-losse@crosssoft.de

 

Wichtig: den eArztbrief können Sie nach Zulassung gemäß 4ten.Digitalisierungsgesetzt bestellen. Diese sind vom Kabinett beschlossen  und werden derzeit vom Bundestag und Bundesrat beraten. Das BMG rechnet mit dem Inkrafttreten zum 1.4.2023.

 

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BMG ändert TI-Pauschalen

Mit geplanter Umstellung der Konnektoren auf Highspeed TI bis 2027 hat das BMG die Finanzierungs-Regelungen für vorher fällige Ersatzbeschaffungen einkassiert. Sie sollten entsprechend die lebensverlängernden Maßnahmen Ihrer Provider annehmen, um nicht plötzlich erhebliche Kosten tragen zu müssen. https://www.crosssoft.de/ti-pauschale/

Wie schnell der Austausch in der Praxis erfolgen kann, ist derzeit nicht absehbar. Die großzügige Refinanzierung von Ersatzkonnektoren ist jedenfalls beendet.

SECUNET als marktführender Konnektor-Anbieter empfiehlt die Verlängerung der Konnektorlaufzeit. Die Verlängerung ist zertifiziert und genehmigt. Das beiliegende PDF erklärt Ihnen wie Sie die Laufzeit verlängern.


https://updates.crosshealth.services/Anleitung_Laufzeitverl%
C3%A4ngerung_secunet-konnektoren.pd%20f.pdf


Für Interessierte:

Release Notes für Einboxkonnektor und Rechenzentrumskonnektor.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zur ePA-Pflicht

Berlin –Jeder Patient erhält anstatt der Patientenakte auf der elektronischen Versicherungskarte (eGK) eine elektronische Patientenakte (ePa 4.0), wenn er nicht widerspricht, dürfen Sie als Arzt oder Zahnarzt diese befüllen. Wichtig ist dabei, dass die verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Ab dem 1.1.2024 soll es so weit sein, denn nur so könnte die ePA die medizinische Versorgung unterstützen.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber hat Zweifel an der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte (ePa). Aktuell seien viele Fragen noch nicht beantwortet, er sei daher skeptisch, sagte Kelber im Interview  des Deutschlandfunks.

Derzeit haben allerdings nicht einmal 1 Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePa. Die Regierung strebt einen Zielwert von 80 Prozent an. Die Krankenkassen sollen dafür bis zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePa einrichten – es sei denn, die Patientinnen und Patienten widersprechen aktiv. Kelber kritisierte viele offene Fragen. So sei unklar, wer bestimmte Daten einspeise und wie man sie eventuell sperren könne. Offen sei etwa auch, ob Daten aus psychotherapeutischer Behandlung einfließen sollten und welche Möglichkeiten die Patienten bekämen, schnell ihre Daten anzuschauen. „Man hätte, glaube ich, erst mal die Leistung dieses Systems hochfahren können“, sagte Kelber.

EBZ - Die FAQs wurden mit der Zertifizierung angepasst:

https://www.crosssoft.de/ebz-faq

FAQ - die aktuell meistgestellten Fragen zur TI
Auch auf der Homepagehttps://www.crosssoft.de/ti-faq/

PRO X DENT I MKG I ZMK Update 24.40.1.3

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Ansprechpartnerinnen zu diesem Update:

 Regine Kronester | Janett Johannsen | Bente Luth 


Bei Fragen zum Update stehen Ihnen unsere Fachbereichs-Hotlines von Montag bis Freitag 
(außer an gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und  Donnerstag von 13:00-17:00 Uhr zur Verfügung. 


Hotline: 0431 38 21 77 66

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