Der Bundesdatenschutzbeauftragte zur ePA-Pflicht
Berlin –Jeder Patient erhält anstatt der Patientenakte auf der elektronischen Versicherungskarte (eGK) eine elektronische Patientenakte (ePa 4.0), wenn er nicht widerspricht, dürfen Sie als Arzt oder Zahnarzt diese befüllen. Wichtig ist dabei, dass die verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Ab dem 1.1.2024 soll es so weit sein, denn nur so könnte die ePA die medizinische Versorgung unterstützen.
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber hat Zweifel an der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte (ePa). Aktuell seien viele Fragen noch nicht beantwortet, er sei daher skeptisch, sagte Kelber im Interview des Deutschlandfunks.
Derzeit haben allerdings nicht einmal 1 Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePa. Die Regierung strebt einen Zielwert von 80 Prozent an. Die Krankenkassen sollen dafür bis zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePa einrichten – es sei denn, die Patientinnen und Patienten widersprechen aktiv. Kelber kritisierte viele offene Fragen. So sei unklar, wer bestimmte Daten einspeise und wie man sie eventuell sperren könne. Offen sei etwa auch, ob Daten aus psychotherapeutischer Behandlung einfließen sollten und welche Möglichkeiten die Patienten bekämen, schnell ihre Daten anzuschauen. „Man hätte, glaube ich, erst mal die Leistung dieses Systems hochfahren können“, sagte Kelber. |