Förderung nach KHSFV

Das INFINITYQ Portal kann gemäß § 14a KHG gefördert werden.
Die Art des Vorhabens nach Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllt den Fördertatbestand: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV und die Bezeichnung Patientenportal (digitales Aufnahmemanagement und digitales Behandlungsmanagement).

Demgemäß werden die Anforderungen gemäß § 14a KHG in Verbindung mit §§ 19 ff. KHSFV, konkretisiert durch die Richtlinie des Bundesamts für Soziale Sicherung zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV (KHZG-Förderrichtlinie) in ihrer jeweils gültigen Fassung mit Abschluss eines Pflegevertrages upgedatet und erfüllt.

KHZG Förderrichtlinie

Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturenim Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patientennach §21 Absatz 2 KHSFV:

Funktionale Anforderungen an ein digitales Aufnahmemanagement

Ein digitales Aufnahmemanagement muss…

…es den Patientinnen und Patienten oder deren vorgelagerten Leistungserbringern ermöglichen, Termine für ambulante Versorgungsleistungen (u. a. Untersuchungen im Rahmen der Vor- und Nachsorge) online zu vereinbaren sowie für die teil- und vollstationäre Behandlung online anzufragen und abzustimmen. Dies schließt Leistungen der spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Krankenhaus nach § 116b SGB V mit ein, sofern diese durch das Krankenhaus angeboten werden.

…es den Patientinnen und Patienten ermöglichen, eine Anamnese digital von zu Hause aus durchzuführen.

…es den Patientinnen und Patienten ermöglichen, ihre Behandlungsunterlagen sowie weitere zur Aufnahme und Behandlung relevante Daten und Unterlagen, insbesondere den bundeseinheitlichen Medikationsplan (Barcode-Scan zur strukturieten Weiterverarbeitung), vorab online hochzuladen, oder dem Leistungserbringer im Rahmen einer vom Patienten oder der Patientin digital erteilten temporären Berechtigung (Consent) den Zugriff auf diese Daten (z. B. in einer existierenden elektronischen Akte) zu ermöglichen.

…es den Patientinnen und Patienten ermöglichen, online Antworten zu den häufigsten Fragen eines Krankenhaus-Aufenthalts zu finden,

…es vorgelagerten Leistungserbringern ermöglichen, Überweisungsscheine bereits vorab online der Klinik zukommen zu lassen.

…es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aufnahmemanagements ermöglichen, den Patientinnen und Patienten Nachrichten schicken zu können.

…es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aufnahmemanagements ermöglichen, eine Anamnese auch digital in der Klinik vorzunehmen,

…es den Patientinnen und Patienten ermöglichen, online Antworten zu den häufigsten Fragen eines Krankenhaus-Aufenthalts zu finden,

…es vorgelagerten Leistungserbringern ermöglichen, Überweisungsscheine bereits vorab online der Klinik zukommen zu lassen.

…es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aufnahmemanagements ermöglichen, den Patientinnen und Patienten Nachrichten schicken zu können.

…es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aufnahmemanagements ermöglichen, eine Anamnese auch digital in der Klinik vorzunehmen,

…Schnittstellen zu bestehenden KIS und/oder ERP-Systemen vorweisen, sodass die digital erfassten Daten der Patientin/des Patienten auch für nachgelagerte organisatorische Prozesse sowie Prozesse der Ressourcenplanung (z. B. Personalplanung oder Bettenmanagement) automatisch und interoperabel zur Verfügung stehen.

Funktionale Anforderungen an ein digitales Behandlungsmanagement nach Ziff. 4.3.2.2:

Ein digitales Behandlungsmanagement muss…

…es den Patientinnen und Patienten auf ihrem eigenen Endgerät ermöglichen, sich während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus zurecht zu finden (mindestens zu örtlichen Gegebenheiten, Ansprechpersonen).

…es den Patientinnen und Patienten auf ihrem eigenen Endgerät ermöglichen, sich über ihre Behandlung, beispielsweise in Form von Aufklärungsvideos, zu informieren und vorab Fragen zur späteren Klärung zu notieren.

…es den Patientinnen und Patienten ermöglichen, digitale Behandlungstagebücher auf ihrem eigenen Endgerät zu führen.

…es den Patientinnen und Patienten auf ihrem eigenen Endgerät ermöglichen, Erinnerungen an Untersuchungstermine im Laufe ihres Aufenthaltes zu erhalten.

…es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch eine mobile und digitale Visite ermöglichen, schneller auf relevante Informationen, insbesondere im KIS/KAS und Patientendatenmanagementsystem, zugreifen zu können.

…die Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte nach § 341 SGB V ermöglichen.

Kontaktieren Sie uns für eine weitere Beratung.

11 + 7 =