FHIR Projekte

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Anpassung des § 295 Abs. 1 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2021 festgelegt, dass die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die von Ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten aufzuzeichnen und an die Krankenkassen zu übermitteln.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist Herr des Verfahrens.
Folgende Projekte sind bis 2022 umzusetzen und können hier kommentiert werden:

eTerminservice

FHIR für den eTerminservice

Verordnungssoftware-Schnittstelle V1.01

Verordnungssoftware-Schnittstelle Gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V

Verordnungssoftware-Schnittstelle V1.10.001

Verordnungssoftware-Schnittstelle Gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V

PVS-Archivierungs- und Wechselschnittstelle

PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle Gemäß § 291d Absatz 1

MIO Impfpass V1.0

Medizinische Informationsobjekte (MIO) Impfpass V1.00

eAU

Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeit

eRezept

Umsetzung des elektronischen Rezepts

MIO Zahnärztliches Bonusheft V1.0

Medizinische Informationsobjekte (MIO) Zahnärztliches Bonusheft V1.0

KBV-Basis-Profile

KBV-Basis-Profile V 1.00.001

Quelle: simplifier.net/organization/kassenrztlichebundesvereinigungkbv/~projects
(zuletzt abgerufen 10.06.2020; 09:25)

eAU – FHIR-Profile in der Version 1.0.0

Zu diesem Zwecke wurden unter simplifier.net/eau die FHIR-Profile für die eAU durch die KBV erstellt.


eRezept
– FHIR-Profile in der Version 1.0.0

Der Gesetzgeber hat im § 86 Abs. 1 SGB V festgelegt, dass zuerst die Verordnung von Arzneimittel und weiteren nach §31 SGB V in die vertragsärztliche Versorgung einbezogenen Produkte elektronisch ermöglicht werden muss. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen müssen hierzu im Rahmen des Bundesmantelvertrag-Ärzte bis zum 31. März 2020 entsprechende Vereinbarungen treffen.

Zu diesem Zwecke wurden unter simplifier.net/erezept die FHIR-Profile für die eRezept durch die KBV erstellt.

Quelle: gefyra.de/2020/02/erezept-und-earbeitsunfahigkeits.html
(zuletzt abgerufen 11.06.2020; 20:06)

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Dezernat Digitalisierung und IT
IT in der Arztpraxis
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

Tel: 030 / 4005-2077

Elektronische Gesundheiskarte

Die elektronische Gesundheitskarte wurde 2006 eingeführt. Die Kartenzertifikate sind i.d.R fünf Jahre gültig. Die Einführung der nächsten Generation ist für 2026 geplant.

  • 2006 elektronische Gesundheitskarte G0, ohne Nummernaufdruck
  • 2011 elektronische Gesundheitskarte G1
  • 2016 elektronische Gesundheitskarte G2
  • 2021 elektronische Gesundheitskarte G2.1

Hinweis vom 18.06.2021:
Mit Wechsel der  Certification Authority sind auch die Kartenleser upzudaten.

Verfügbare Download-Dateien zu Ihrem ORGA eHKT von  www.ingenico.de/healthcare finden Sie unter:
Firmware-Version 3.8.0 für das ORGA 6141 online.

Zertifikatsliste TSL-PU für das ORGA 6141 online.

Bedienungsanleitung zum ORGA 6141 online mit Administrator-Anweisungen zu den Bedienschritten des Update-Prozesses

Bildquelle: CROSSSOFT


INFINITYQ FHIR ist die offizielle, auf dem HL7 FHIR Standard basierende Lösung für Healthcare-Produkte von CROSSSOFT. Mehr erfahren