GKV-Arzneimittelversor­gungsstärkungsgesetz – AMVSG kommt!

GKV-Arzneimittelversor­gungsstärkungsgesetz – AMVSG kommt!

Online-Information der Ärzte während der Verordnung? Neue Dokumentationspflichten?

Ärzte sollen im Praxisverwaltungssystem über die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel informiert werden. Das sieht der Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vor, den die KBV begrüßt. Zusätzliche Dokumentationspflichten, die zu Regressanträgen der Krankenkassen führen könnten, lehnt die Ärztevertretung aber strikt ab.

Die genaue Ausgestaltung des geplanten Arztinformationssystems soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Hierzu gibt es bereits verschiedene Diskussionen, die allerdings aus Sicht der KBV über das Ziel – Ärzte noch besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung zu informieren – hinausgehen. Dazu gehört die Forderung des GKV-Spitzenverbands, dass Ärzte bei ihrer Verordnung dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit welcher Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen ist.

Kein Ersatz für evidenzbasierte Leitlinien
Die frühe Nutzenbewertung wurde in erster Linie deshalb eingeführt, um einen angemessenen, nutzenbasierten Preis für ein neues Arzneimittel zu bestimmen. Grundlage hierfür bilden klinische Studien mit einer zum Teil hochselektierten Studienpopulation, die häufig im Versorgungsalltag so nicht anzutreffen ist.

Gesetz soll Verordnungssicherheit schaffen
Mit Blick auf eine am 14. Dezember im Gesundheitsausschuss stattfindende Anhörung zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) fordert die KBV folgende Änderungen am Gesetzentwurf: Es soll klargestellt werden, dass die Abbildung der frühen Nutzenbewertung im Praxisverwaltungssystem nicht mit neuen Dokumentationspflichten für Ärzte verbunden ist, die zu Regressanträgen der Krankenkassen führen könnten.

Außerdem muss die Verordnungssicherheit erhöht werden, indem geregelt wird, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbarte Erstattungsbetrag die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels über das gesamte Anwendungsgebiet sicherstellt. Damit würde die Chance eröffnet, dass wirksame Innovationen in der Versorgung auch tatsächlich sachgerecht angewandt werden.

AMNOG geht in die zweite Runde
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) sollen die Regelungen zur frühen Nutzenbewertung und zur Preisbildung für neu zugelassene Arzneimittel nachjustiert werden. Grundlage hierfür sind unter anderem Erfahrungen, die seit der Einführung der frühen Nutzenbewertung zum 1. Januar 2011 durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) gemacht wurden.

Die KBV stellt die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung auf ihrer Internetseite dar. Auf einen Blick ist erkennbar, ob das bewertete Arzneimittel besser ist als der Therapiestandard und welche Patientengruppen gegebenenfalls besonders von ihm profitieren.

Bildquelle: ©Tierney 


Mehr zum Thema

Stellungnahme der KBV zum Regierungsentwurf eines GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes
Stellungnahme (Stand: 08.12.2016, PDF, 164 KB)

Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der
GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG
Regierungsentwurf zum Gesetz (PDF, 360 KB)