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Einigung auf Preise für neue Gebührenordnung, Mehrfachhebesätze sollen wegfallen
Die neue Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄneu) hat eine weitere Hürde genommen. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich auf ein neues System und eine Preisliste verständigt.
Gestrichen sind im Entwurf der neuen GOÄ die bisherigen Mehrfachhebesätze. Ärzte werden dann keinen 2,3- oder 3,5-fachen Hebesatz oder ähnliches mehr abrechnen können. Auch die bisherigen Analogziffern für Verfahren, für die es bisher keine Preise gab, weil die derzeitige GOÄ nicht auf dem Stand der Technik ist, entfallen.
Stattdessen soll jede Leistung einen eigenen Preis haben. Dieser kann in komplexen Fällen mit einer medizinischen Begründung mit einem Zuschlag versehen werden. Während etwa bei technischen Fächern die Leistungen für Anwendungen abgesenkt werden, soll die sprechende Medizin dem Entwurf zufolge besser vergütet werden. Das erarbeitete Gebührenverzeichnis enthält 5.500 Gebührennummern und Zuschläge.
Im Ergebnis hat der PKV-Verband akzeptiert, dass das GOÄ-Ausgabevolumen um bis zu 13,2 Prozent steigen werde, teilte die BÄK heute mit. Das ist ein Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro. Dieser Effekt solle in den ersten drei Jahren (Einführungsphase) stufenweise eintreten.
„Das Ziel ist so schnell wie möglich“, hieß es von der BÄK. Die GOÄneu muss als Verordnung erstellt werden, der am Ende auch der Bundesrat zustimmen müsste. Die neue GOÄ beträfe nämlich auch die Ausgaben der Beihilfe.Grund für eine neue Gebührenordnung ist vor allem das Alter der bisherigen GOÄ. Sie stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982. 1996 wurde sie in Teilen novelliert. Aus Sicht der Ärzteschaft ist sie völlig veraltet und bildet weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
Quelle: BÄK, Zuletzt abgerufen, Mittwoch, 11. September 2024, Vorstellung vor etwa 165 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften, Berlin https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154191/Einigung-auf-Preise-fuer-neue-Gebuehrenordnung-Mehrfachhebesaetze-sollen-wegfallen
“In den vergangenen Woche gab es Kritik einiger Fachverbände am Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, erläutert im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt, wie der Entwurf erarbeitet worden ist und welche Optionen die Ärzteschaft jetzt hat.”
“Warum braucht es dazu eine Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und Privater Krankenversicherung (PKV)?”
“Die Ärzteschaft kämpft inzwischen seit Jahrzehnten für eine neue GOÄ. Dabei sind wir parteiübergreifend mit einem Junktim konfrontiert: Die Politik macht eine Einigung zwischen Ärzteschaft und PKV zur Vorbedingung für eine Novelle. Das ist im Grunde systemfremd, denn die GOÄ ist eine staatliche Verordnung. Trotzdem ist dieses Junktim eine politische Realität. Und zur vollen Wahrheit gehört, dass ein solches Junktim in früheren Jahren auch aus der Ärzteschaft heraus thematisiert wurde.”
“Wenn die neue GOÄ so in Kraft träte, wie sie nun den Verbänden zugeschickt wurde – was käme dann für die Ärzteschaft dabei heraus?
Um das einzuordnen, muss man wissen, dass sich die Ärzteschaft im Jahr 2017 schon einmal dem Grunde nach für die ersten drei Jahre nach Einführung einer neuen GOÄ auf einen Preiseffekt von circa 6% eingelassen hatte. Die PKV-Ausgaben für die ärztliche Behandlung sind seitdem – trotz unveränderter GOÄ – stetig weiter gestiegen, und zwar deutlich über das aufgrund von Alterung und Morbidität zu erwartende Maß hinaus. Trotzdem ist es uns nun gelungen, den 2017 vereinbarten Rahmen zu erweitern und zu öffnen. Nun akzeptiert die PKV einen höheren Preiseffekt und beide Seiten gehen von einem Anstieg des Gesamtvolumens der PKV-Ausgaben von 13,2% aus, das sind rund 1,9 Mrd. Euro. Wohlgemerkt: Das ist kein Budget, sondern eine Prognose.
Genauso bedeutsam ist, dass wir alle Versuche abwehren konnten, den grundlegend neuen Charakter der von uns entwickelten GOÄ zu verändern: Aus einer von Abrechnungsausschlüssen sowie einem überholten und begrenzten Gebührenverzeichnis geprägten GOÄ wird nun eine GOÄ mit einem hochdifferenzierten, ärztlich entwickelten Gebührenverzeichnis. Auf Abrechnungsausschlüsse wird in einem Maße verzichtet, das viel Verantwortungsbewusstsein bei der Anwendung der neuen GOÄ erfordern wird.”
Quelle: https://www.aend.de/article/231349 (Zuletzt abgerufen am 13.10.2024, 08:04, Autor/-in: Dr. Gerd W. Zimmermann)