Datenübermittlung HSZA
DTA Hochschulambulanz Zahnmedizinischen Klinik ZMK
- Der Datenträgeraustausch DTA in der ZMK ist gemäß §4 Abs. 5 in der HSA-Strukturvereinbarung geregelt. Vgl. Hochschulambulanz-Struktur-Vereinbarung
- Die Abrechnungsprozesse sollen künftig auf
elektronischem Wege direkt mit den Kassen erfolgen.
Übermittlungsformat
Die Übermittlung der Abrechnung soll digital erfolgen. Der Datenaustausch soll gemäß dem seit Jahren zwischen KBV und Kassen verwendetes Übermittlungsformat, nebst technische Anlage umgesetzt werden.
Das ist nicht das Format, das Zahnärzte als DTA kennen oder nutzen.
Die Übermittlungen dieser Dateien soll im Wege der im §301-/PKV-Verfahren vereinbarten Transportlogik (technische Anlage 4, Kapitel 1-5, 8ff) erfolgen.
Die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt 2 Zahnärztliche Kassenabrechnung hat in Zusammenarbeit mit der KZBV grundsätzliche Festlegungen zur Abwicklung des Datenaustauschs und zur Anforderung der Zusammenführungsinformation zwischen der GKV und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Hochschulambulanzen erarbeitet.
https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/zahnaerzte/zahnaerzte.jsp
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte
- Die elektronische Beantragung und Genehmigung Zahnärzte (EBZ) ist KIM-basiert. Vgl. GKV Datenaustausch | Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
- Es wird regelmäßig fortgeschrieben, was mindestens vier Updates im Jahr erfordert. Die Verwendung einer Zahnarztnummer ist im Kontext des EBZ nicht zwingend erforderlich. Die Verwendung von Krankenhaus-IKs und damit die Nutzung des EBZ durch die HSZA ist ab vorauss.1.10.2023 möglich.
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge
Auf der Seite der GKV-Datenaustausch finden Sie die Technischen Anlagen und die XML-Schemata für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für zahnärztliche Leistungen nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V.
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnkliniken
Das Verfahren erfordert einen Test zwischen den Vertragspartnern. Auf Ebene der Landesverbände sind seitens der Kostenträger und Zahnkliniken technische Partner zu bestimmen.
-
-
-
- Die Verwendung einer Zahnarztnummer ist im Kontext des EBZ nicht zwingend erforderlich.
- Für die Nutzung des EBZ durch die HSZA ist die IK verwendbar.
- Signatur und Transportverschlüsselung sind auf IK Ebene festzulegen.
- Die GKV-SV schlägt ein Schlüsselverzeichnis Universitätskliniken zur Verwendung vor.
- Die Verwendung einer Zahnarztnummer ist im Kontext des EBZ nicht zwingend erforderlich.
-
-