Neue KBV Dokumentation: E-HEALTH
Neue KBV Dokumentation: E-HEALTH
Beilage im Deutschen Ärzteblatts (Nr. 49/2016) & PP-Ausgabe (Nr. 12/2016)
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ hat das Ziel, die Informations- und Kommunikationstechnologie in der Gesundheitsversorgung zu etablieren. Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung weiter verbessert werden: Zukünftig sollen alle Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.
Die Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und der eGK ist Aufgabe der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik. Gesellschafter der gematik sind die Verbände von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken sowie die Krankenkassen.
Wichtige Eckdaten des E-Health-Gesetzes:
- Seit 1. Oktober: Versicherte, die drei und mehr auf Kassenrezept verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan.
- Ab 1. Januar 2017: Förderung des eArztbriefes bis Ende 2017, danach Neuverhandlung.
- Ab 1. April 2017: Vergütung von Telemedizinkonsilen bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen.
- Ab 1. Juli 2017: Förderung von Videosprechstunden.
- Ab 1. Januar 2018: Speicherung von Notfalldaten auf der eGK.
- Ab 1. Juli 2018: Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK verpflichtet.
- Ab 2019: Elektronische Patientenakte und elektronisches Patientenfach.
Serviceheft informiert über Neuerungen für Ärzte und Psychotherapeuten
Digitale Vernetzung, elektronische Kommunikation, Telemedizin – mit dem E-Health-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter beschleunigt werden. Welche Neuerungen das Gesetz für Ärzte und Psychotherapeuten bringt, hat die KBV in ihrer Broschüre „E-Health“ zusammengefasst. Sie liegt dem Deutschen Ärzteblatt bei.
Das neue Serviceheft aus der Reihe PraxisWissen bietet auf 24 Seiten grundlegende Informationen zu Themen wie eArztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. Das Heft liegt am morgigen Freitag dem Deutschen Ärzteblatt sowie der PP-Ausgabe für Psychotherapeuten bei.
Heft bietet Überblick über Förderungen und Voraussetzungen
„Neben Chancen und Nutzen bringt die Digitalisierung auch einiges an Herausforderungen und – bedingt durch das E-Health-Gesetz – auch einen eng getakteten Fahrplan mit sich“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen den PraxisNachrichten. „Mit der Broschüre wollen wir Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten einen kompakten Überblick bieten, was zu welchem Zeitpunkt gesetzlich vorgesehen ist, welche Voraussetzungen und Förderungen es gibt und was besonders wichtig für die Praxis ist.“
Sicheres Netz künftig auch über die TI erreichbar
Zukünftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden. Die Aktualisierung der Versichertendaten – das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – ist die erste Anwendung der eGK.
Bis Mitte 2018 sollen alle Praxen und Krankenhäuser sukzessive an die TI angeschlossen sein. Sobald die TI steht, wird das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) als Bestandsnetz auch über die Telematikinfrastruktur erreichbar sein. Alle Anwendungen des SNK stehen weiterhin für Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung.
Quelle: http://www.kbv.de/html/1150_25762.php (Stand: 05.02.2019)
BZAEK und gematik empfehlen:
Informationsblatt „Technische Ausstattung einer medizinischen Einrichtung“
So funktioniert der Zugang zur Telematikinfrastruktur praktisch!
Broschüre „PraxisWissen E-Health“
24.08.2017 – Die KBV hat das Serviceheft „E-Health“ aus der Reihe PraxisWissen aktualisiert.
Es enthält grundlegende Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten zur Telematikinfrastruktur und deren Diensten sowie zu den gesetzlichen Vorgaben.
Neu sind unter anderem Informationen zur Finanzierung des Praxisanschlusses.
Quelle: http://www.kbv.de/html/1150_30641.php
(zuletzt abgerufen am 29.08.2017, um 15:39 Uhr)
Angebot der KZVWL
Münster, Auf der Horst 29
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat im Zahnärztehaus Münster ein Democenter zur Telematikinfrastruktur (TI) eingerichtet. Hier wird u.a. unsere INFINITYQ Health-Plattform in der TI-Umgebung vorgeführt
Konnektoren
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Konnektoren etc bestellen möchten – Kontakt E-Mail an t.urnauer@crosssoft.de
Zur Kostenerstattung:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich mit den Krankenkassen auf die Finanzierung der IT-Erstausstattung für die elektronische Gesundheitskarte geeinigt.