Notfalldaten-Management
NFDM Notfalldaten-Management eGK Fachanwendung
Mit dem E-Health-Gesetz wurde ein Fahrplan für die schnellere Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen vorgelegt. Im Zuge dessen soll zukünftig mit der Bereitstellung „medizinischer Daten des Patienten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind“ (§ 291 a SGB V), die erste medizinische Fachanwendung „Notfalldaten-Management (NFDM)“ der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) unterstützt werden.
Ziel des Notfalldatensatzes ist es,
Ärzten in bestimmten Behandlungssituationen Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten (z. B. Diagnosen, Medikation) zur Verfügung zu stellen, die zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen. Die Notfalldaten sollen die zielgerichtete Diagnose und Therapie unterstützen, indem sie die Anamnese und körperliche Untersuchung des Patienten im Rahmen einer Notfallbehandlung ergänzen. Für die Nutzung der Notfalldaten existieren drei wesentliche Einsatzszenarien:
- präklinische Patientenversorgung durch Notarzt und/oder Rettungsdienst („Rettungsdienst“)
- ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses
(„Notaufnahme Krankenhaus“)
- Arzt trifft im ambulanten Versorgungssektor auf einen unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden („Ärztlicher Bereitschaftsdienst“)
Inhalt
Mit der Fachanwendung besteht zukünftig die Möglichkeit, über zwei separate Datensätze notfallrelevante medizinische Daten (Notfalldatensatz, kurz: NFD) sowie Hinweise auf den Ablageort von Willenserklärungen der Versicherten (Datensatz Persönliche Erklärungen, kurz: DPE) auf dem Chip der eGK zu speichern. Die Notfalldaten der Fachanwendung NFDM enthalten Informationen in den folgenden Kategorien2:
- Diagnosen (max. 20): Klartext, zusätzlich Diagnosecode (z. B. ICD) möglich3
- Medikation (max. 20): Arzneimittelname, Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform,
- Dosierungsschema
- Allergien/Unverträglichkeiten (max. 10): Allergie/Unverträglichkeit, Substanz, Reaktion
- Besondere Hinweise: Implantat (max. 10), Schwangerschaft, Kommunikationsstörung
- (max. 3), Weglaufgefährdung, sonstige Hinweise (max. 3)
- zusätzliche medizinische Informationen auf Wunsch des Patienten: z. B. Angabe der
- Blutgruppe
- behandelnder Arzt oder Institution (max. 3): Name oder betreuende Institution,
- Telefonnummer
- im Notfall zu benachrichtigende Person
- Datum der letzten Aktualisierung des Notfalldatensatzes
Nutzung
Grundsätzlich kann die Fachanwendung NFDM von jedem Versicherten mit einer eGK genutzt werden, die Anlage des Notfalldatensatzes ist für den Patienten freiwillig. Der Notfalldatensatz kann durch jeden Arzt – vorzugsweise den Hausarzt – mit Zustimmung des Patienten angelegt werden. Die Anlage von Notfalldaten ist in der Regel sinnvoll, wenn Erkrankungen vorliegen, die aufgrund der klinischen Symptomatik, des Verlaufs, der Ätiologie, der Therapie oder Medikation für Ärzte in Notfallsituationen eine wesentliche Information darstellen. Gleiches gilt für Allergien und Unverträglichkeiten.
Hauptzielgruppe von NFDM sind daher Patienten mit komplexer Krankengeschichte (z. B. langjährig bestehende chronische Erkrankungen), mit einer Vielzahl von Diagnosen, Medikamenten und weiteren medizinischen Informationen oder Patienten mit wenigen Erkrankungen, die jedoch aufgrund krankheitsspezifischer Merkmale eine hohe Notfallrelevanz innehaben (z. B. bekannte schwere anaphylaktische Reaktion). In diesen Gruppen wird ein besonders hoher medizinischer Nutzen der Fachanwendung NFDM erwartet.
Die Notfalldaten können anschließend in die verschiedenen Verwaltungssysteme für Patientendaten übertragen werden, beispielsweise in das Krankenhausinformationssystem (KIS), das Praxisverwaltungssystem (PVS) oder in andere Verwaltungssysteme (z. B. für den Rettungsdienst).
Quelle: Abschlussgutachten NFDM, IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnützige GmbH,Schopenhauerstr. 26, 14129 Berlin, Tel.: 030-803088-0, Fax: 030-803088-88, E-Mail: info@izt.de
Zur Risikoanalyse:
Quelle, zuletzt abgerufen 21.12.2017; 20,00 <https://nfdm.gematik.de/forschungsprojekt/risikoanalyse_nfdm/>
Bildquelle: Shutterstock
Es wird empfohlen, den zeitlichen Fahrplan für die Telematikinfrastruktur ab zu warten. Näheres finden Sie in der Beilage des Deutschen Ärzteblatts (Nr. 49/2016) beschrieben . Vgl. https://www.crosssoft.de/neue-kbv-dokumentation-e-health/